Vernetzung
Netzwerk des Ev. Kindergarten/Krippe Sonnenblume
- Evang. Kirchengemeinde
- Elternhaus
- Beratungsstellen
- Fachberatung, Referenten
- Kinderärzte, Kliniken
- Therapeuten
- Fachakademien
- Jugendamt, Sozialamt, KoKi (= Koordinierende Kinderschutzstelle)
- Heilpädagogen
- mobiler Dienst
- Biberburg / HPZ (= Heilpädagogisches Zentrum, ), SVE (= Schulvorbereitende Einrichtung), DFK(= Diagnose Förderklasse)
- Schulen, Kitas
- weiterführende Einrichtungen
- Logopäden, Ergotherapeuten
- Evang. Bildungswerk
- Arbeitskreise
Wir öffnen unseren Kindergarten/Krippe nach außen und stehen mit vielen verschiedenen Einrichtungen und Diensten im Kontakt. Dadurch können wir Eltern besser informieren oder Kontakte vermitteln. Zusätzlich nutzen wir die Möglichkeit, uns fachkompetente Unterstützung von außen zu holen.
Wie auch im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (§ 3 BayKiBiG) festgeschrieben, hat für uns der Schutz der Kinder oberste Priorität.
Wir nehmen unsere Verantwortung im Rahmen des Schutzauftrages (§ 8a SGB VIII) sehr ernst. Wir beobachten und dokumentieren die Entwicklung der Kinder und sind darüber im regen Austausch mit den Eltern. Dabei werden die in den Elterngesprächen gemeinsam vereinbarten Ziele verfolgt.
Wir wirken auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen seitens der betroffenen Eltern hin und ziehen mit dessen Zustimmung andere Stellen, Fachdienste (z.B. „erfahrene Fachkraft“ der Caritas Beratungsstelle in Brannenburg) oder den Träger der öffentlichen Jugendhilfe hinzu (§ 8a Abs. 1 Satz 2 SGB VIII).
Bei Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls handeln wir nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarung zur Sicherstellung und Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII. *5)
Sofern die Eltern jedoch eine empfohlene Hilfe ablehnen oder diese nicht angemessen umsetzen, d.h. eine Kindeswohlgefährdung droht, dann ist die Einrichtung verpflichtet, das Jugendamt sofort und ohne Zustimmung der Eltern zu informieren.