Rechtliche Grundlagen
Unsere tägliche Arbeit und diese Konzeption sind auf die Vorgaben im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und seiner Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) abgestimmt und sind Grundlage unserer pädagogischen Arbeit.
Als pädagogische Fachkräfte verfolgen wir die darin enthaltenen Bildungs- und Erziehungsziele und setzen diese in Orientierung / Anlehnung an den Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) durch spielerisches Lernen um.
Zudem basiert unsere pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), insbesondere § 1 SGB, § 8a SGB, § 22 SGB, § 22a SGB, § 45 SGB, sowie auf den UN-Konventionen für Kinderrechte (in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten) und Menschen mit Behinderung (in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten).
„Kindertagesstätten bieten jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken, sowie zur Integration zu befähigen.“ [BayKiBiG Art. 10 (2)]